Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Besitzerwechsel Selbst eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann je nach Formulierung der Schutzklausel erschwert sein, wie sich aus dem Richterspruch ergibt. ein Mieter kann prinzipiell während einer noch laufenden sechsmonatigen Kündigungsfrist selbst kündigen. Sie brauchen also kein berechtigtes Interesse für eine Kündigung. Eine der beiden Wohnungen wird von einer alleinstehenden Person bewohnt. Unser gemietetes Haus gehört zu je 50% einem Mann und seiner inzwischen von ihm geschiedenen Ehefrau. Da es eh schwierig ist in München Wohnung/Sozialwohnung zu finden, der Mieter kein Sozialwohnung bis heute gehabt. Im Zweifel empfehlen wir daher stets die Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Eigentümerverein wie Haus & Grund. Viele Grüsee, Hallo Leonardo, Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir im Voraus nicht beurteilen können, ob die jetzigen Mieter unter Umständen einen Härtefall geltend machen und so versuchen, der Kündigung zu widersprechen. Die Landesregierungen können diese Sperrfrist bei Wohnungsknappheit zudem auf bis zu zehn Jahre verlängern. Für Vermieter gilt, dass die Kündigungsfrist umso länger ist, je länger der Mieter schon in der Wohnung lebt. wir haben eine vermiete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Da sich kein Käufer gefunden hat, wurde das Haus an uns vermietet. Wohnungssuche / Doppelter Umzug Wir haben die Wohnung vor zweieinhalb Jahren gemietet und uns wurde ( leider nur mündlich) ein dauerhaftes Mietverhältnis erklärt. Geht das? Etwas mehr renovieren, dafür früher ausziehen z.B.? Eine formelle Kündigung sollten Mieter schon sechs Monate vor dem angepeilten Auszugstermin aussprechen, da für Untermietverhältnissen unter gewissen Umständen eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist angenommen werden kann. Übrigens können die Bundesländer die Sperrfrist auch per Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängern. Gibt es in solche Fälle Ausnahmen? Soll bzw. Mein Gedanke ist diesen Mieter dann mit Eigenbedarf zu kündigen damit ich in diese Wohnung ziehen kann, es würden dann ja meine Eltern in der einen Wohnung und ich in der anderen Wohnung wohnen. In diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen, beispielsweise von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt. In diesem Fall kann der Vermieter jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen – die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich dabei allerdings um drei Monate, liegt also je nach Dauer des Mietverhältnisses bei zwischen sechs und zwölf Monaten. Dies bedeutet, dass es bei Zweifamilienhäusern, bei denen der Eigentümer eine Wohnung vermietet und die andere selbst bewohnt, gar keiner Begründung wie etwa Eigenbedarf bedarf; vielmehr verlängert sich lediglich die Kündigungsfrist. mein Vaters ist Dement und besitz einen Schwebehindertenausweis. Wenn der Mieter am 01.05.2014 eingezogen ist und ich ihm Ende März 2019 kündige, gilt dann die 3 Jahresfrist (weil die Kündigung nach weniger als 5 Jahren des Mietsverhältnisses ausgesprochen) oder die 5 Jahresfrist (weil dann die gesamte Verbleibdauer des Mieters > 5 Jahre ist)? Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ginge dann, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass es für ihn ein Nachteil von einigem Gewicht darstellt, wenn er die Wohnung nicht gewerblich nutzen kann. Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar. Dort erhalten sie eine rechtssichere Auskunft. Wir haben keine Kinder, pflegen keine Angehörigen und würden dann auch nicht näher an unseren Arbeitsplätzen wohnen. Wir bieten jedoch keine rechtliche Beratung an und empfehlen Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden. Mit anderen Worten ist es der Mieterin erlaubt den Verkauf zu sabotieren, vor allem, wenn die neuen Käufer ein kleines Kind haben. Vergangenen Donnerstag, den 5.4.2018, haben wir ein Einschreiben eines Anwalts erhalten, wonach wir aufgrund Eigenbedarf gekündigt worden sind und bis spätestens 30. Sicherheitshalber können Sie diese noch einmal einem Fachanwalt oder einem Eigentümerverein wie Haus & Grund vorlegen. Folgendes Zenarrio, eine Immobilie wurde nach einem Brand verkauft und der neue Eigentümer ließ den Wohnkomplex sanieren. Hallo Annett M., Vermieterrecht bei Eigenbedarf – Was dürfen Vermieter? Diese ist erst seit 8 Monaten an einen Wochenendpendler vermietet und wäre ideal für mich. Durch Kündigung, einen Arbeitsplatz- und Ortswechsel werde ich künftig bedauerlicherweise weniger verdienen und kann mir keine teure Wohnung leisten. Sollte es zur Eigenbedarfskündigung kommen und die Mieterin dagegen vorgehen, empfehlen wir daher die Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Eigentümerverein wie Haus & Grund. Allerdings können wir Ihren Einzelfall aus der Ferne nur schlecht beurteilen. Werfen Sie hierzu auch einen Blick auf den Artikel 'http://ratgeber.immowelt.de/a/eigenbedarfskuendigung-wie-sich-mieter-wehren-koennen.html'. Sie ist Alkoholabhängig wie es scheint und es wird mit meiner Immunkrankheit nicht besser, eher schlimmer durch die Hundehaare im Treppenhaus. Im Streitfall empfehlen wir das Gespräch mit einem Fachanwalt oder einem Mieterverein. Ist diese Kündigung nun unwirksam? Ob das wirklich geschieht und ob sie damit im Streitfall erfolgreich wären, lässt sich aber vorab nicht sagen. Er begründet es damit, dass eine Eigenbedarfskündigung ja ohne Weiteres mit Fachanwalt funktionieren würde und eventuell würden die Mieter ja dann garnicht erst einziehen, wenn sie erfahren, dass wir Ihnen direkt wegen Eigenbedarf kündigen. Uns Mietern wurde auch wegen Eigenbedarfs gekündigt. Was ist genau der Eigenbedarf hierzu? War das nicht der Fall, haben Vermieter in der Regel auch nichts zu befürchten, wenn Sie die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt erneut vermieten. Sind nicht mehr bereit , die Mieterhöhung der gierigen Vermieterin zu tragen. Bei den bisherigen Besichtigungen geben wir an, dass wir im kommenden Jahr bauen möchten. Nun benötige ich die Wohnung für mich selbst. das lässt sich leider aus der Ferne nicht beurteilen. Obergeschoss für die Kinderzimmer der Kinder sowie das elterliche Schlafzimmer genutzt werden. Räumungen sind derzeit auch nicht erlaubt. Natürlich ist es aber möglich, davon abweichende Vereinbarungen mit dem Vermieter zu treffen. in diesem Fall wäre der Eigenbedarf das berechtigte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Wir wollen jetzt den Mieter der I-Stock Whg. Da es für uns als Familie mit 6 Kindern sehr schwer ist was neues zu finden, haben wir uns direkt auf die suche gemacht und auch was gefunden zum 1.08. An wem könnten wir uns wenden? Diese liegt dann je nach Dauer des Mietverhältnisses bei zwischen sechs und zwölf Monaten. Des Weiteren wäre das Appartement zu klein als Ausgleichswohnung. um wegen Eigenbedarf kündigen zu können, muss ein Eigentümer nachweisen, dass dieser Eigenbedarf auch tatsächlich besteht. Der Kündigungsgrund wurde folgendermaßen formuliert: Da sich die Familie unserer Tochter vergrößert hat und mehr Platz benötigt, müssen wir leider das bestehende Mietverhältnis mit Ihnen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen aufgrund von Eigenbedarf kündigen. Habe ich einen Anspruch darauf ? Das muss auch gar nicht unbedingt im Grundbuch als Nießbrauch vereinbart werden, es reicht eine beidseitige Willenserklärung, die eine Eigenbedarfskündigung ausschließt. Da ich mehr Platz benötige, werde ich dem Mieter mit der größten Wohnung kündigen. Grundbucheintrag sollten Sie den Verdacht haben, dass es sich hier um eine rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung gehandelt hat, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als rechtlich gegen Ihre ehemalige Vermieterin vorzugehen. Wir würden das EG und diese Wohnung baulich verbinden, da wir Nachwuchs bekommen haben und es immer schwieriger wird, mit Kind die beiden bisherigen Wohnungen zu nutzen. Das bedeutet, dass ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. vielen Dank für Ihren Kommentar. Würde. In diesem Fall muss die Kündigung nicht durch ein berechtigtes Interesse begründet werden und die Kündigungsfrist verlängert sich um drei Monate. Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus der Wohnung aus, kann der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht Räumungsklage erheben. Ob er es nicht dennoch versucht, können wir vorab aber natürlich nicht sagen. Haben auch schon 8 Wohnungen angeschaut aber leider noch keine bekommen! Da wir als potenzielle Käufer aber auch diese Wohneinheit nutzen möchten, um das Haus zu einem Zweifamilienhaus umzuwandeln (Durchbruch), müssten wir die Mieter auf Eigenbedarf kündigen. Das schreckt leider viele Vermieter ab, da diese an längerfristigen Mietverhätlnissen interessiert sind. Ich wohne seit 16 Jahren in dieser Wohnung, der Mieter im ersten Stock mit der selben Wohngrösse bewohnt diese erst seit 6 Jahren. Wir haben 2015 ein Haus mit Zweitwohnung gekauft und somit den Mieter gleich samt Vertrag übernommen. Wie ist meine Chance, dieses durchzusetzen ? In diesem Fall kann der Vermieter in der Regel zur Räumungsklage greifen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht oder einen Eigentümerverein wie Haus und Grund zu wenden und sich individuell beraten zu lassen. Es sind mindestens 3 Monate. Je nach bisheriger Dauer des Mietverhältnisses, verlängert sich diese Frist allerdings. Wir können aber vorab nicht einschätzen, ob sie auch tatsächlich erfolgreich sein wird. Wie lange muss ich mindestens in der Wohnung wohnen, in die ich zuvor wegen Eigenbedarf eingezogen bin, bevor ich sie an einen neuen Mieter vermiete? das ist ein Umstand, der zumindst die Erfolgsaussichten erhöht. Wir empfehlen daher eine Rechtsberatung. Wenn ein Mieter den Hausfrieden erheblich stört, kann dies durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Da die Mieter unterschiedliche Kündigungsfristen haben, würde zur Not vorübergehend auch die größere Wohnung mit der kürzeren Kündigungsfrist gemeinsam bezogen werden und die räumliche Trennung dann später erfolgen. Wenn Sie jedoch das Haus als Ganzes gekauft haben, dürfte einer Eigenbedarfskündigung nichts im Wege stehen, wenn Sie die Wohnung drigend für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. Die Mieterin haben wir übernommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Hinzu kommt, dass die Mietwohnung, so wie Sie es schreiben, nicht nach WEG aufgeteilt ist, so dass ein Einzelverkauf der Wohnung nicht in Betracht kommt und eine dahingehende Begründung demzufolge nicht nachvollziehbar. Prinzipiell sollte doch in den beiden Wohnungen unter mir, mit insgesamt 6 Zimmern genug Platz sein für das Ehepaar und 3 Kindern (1-4 Jahre) - macht es Sinn gegebenenfalls gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorzugehen? Ich habe mehr Male versucht mit dem Miter zu reden das sie sich neue Wohnung suchen sollen weil meine Nichte vom Ausland für Studium nach Berlin kommen wird und sie in der Wohnung wohnen wird. Wir wollen Ihnen den Auszug erleichtern, indem wir Ihnen anbieten, bei der Wohnungssuche behilflich zu sein und den Umzug zu finanzieren! 5. 1 Jahr darin wohnen bleiben wird. Müssen wir kündigen, wenn wir früher was anderes gefunden haben? Die Kündigungsfristen verlängern sich hier u.U. Nun meine Frage, hätte eine Eigenbedarfskündigung Aussicht auf Erfolg? Ihre Angaben sind leider zu knapp, um Ihnen hier eine konkrete Antwort geben zu können.